Anders lautet die Einschätzung aus Schleswig-Holstein
Die Polizei unterliege dem Neutralitätsgebot, argumentiert das Innenministerium in Kiel. Beamte müssten professionell, neutral und nach Recht und Gesetz handeln. "Damit ist klar vorgegeben, dass auch während der Fußball-Europameisterschaft an den Streifenwagen keine Flaggen oder Fahnen angebracht werden dürfen."
Sachsen-Anhalt toleriert Deutschlandfahnen an Polizeifahrzeugen
Ähnlich sieht es das Thüringer Innenministerium: Unabhängig von der Fußball-EM zeige die Polizei generell keine Flaggen. Sollte sich doch an einem Dienstwagen ein Fähnchen finden, würde mit den Beamten gesprochen und das Fähnchen entfernt werden, so ein Ministeriumssprecher.
Kompromissbereiter ist Sachsen-Anhalt: Das Anbringen von Autofahnen könne zwar nicht grundsätzlich gestattet werden, argumentiert das Innenministerium in Magdeburg. Es habe aber Verständnis für Polizistinnen und Polizisten, die während der Fußball-EM ihre Begeisterung für diesen Sport mit dem Anbringen privater Deutschlandfahnen bei geeigneten Gelegenheiten zeigen.
"Das Ministerium wird dieses Verhalten - wie während des Sommermärchens 2006 - tolerieren, soweit polizeieinsatztaktische Erfordernisse oder Belange der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen."